1.1.
Für Verträge über die nachfolgend bezeichneten Leistungen mit der DENDRIT Haustechnik-Software GmbH, Fehrbelliner Platz 1, 48249 Dülmen, (nachfolgend „DENDRIT“ genannt) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das Angebot von DENDRIT richtet sich an Unternehmen (nachfolgend Kunde genannt), sowie an Werkstudenten und Meisterschüler (nachfolgend Nutzer der Bildungslizenz genannt).
1.2.
Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer gem. § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Hierzu gehören auch juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
Nutzer der Bildungslizenz im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, die den Zugang zu der Software ohne Zahlung eines Preises erhalten.
1.3.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass DENDRIT nochmals auf sie hinweisen muss. Sofern der Kunde über eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt, werden nur die mit diesem Vertrag übereinstimmenden Regelungen Vertragsbestandteil. Dies gilt nicht für sich widersprechende Regelungen oder für diesen Vertrag ergänzenden Regelungen.
2.1.
DENDRIT bietet potenziellen Kunden diverse Softwareprodukte (nachfolgend „Softwareprodukt“ oder „Softwareprodukte“) zum Kauf, oder für Nutzer der Bildungslizenz zur unentgeltlichen Nutzung an, welche unter anderem der technischen Berechnung von Rohrnetzen in Gebäuden sowie deren Zeichnung dienen.
Im Zusammenhang mit dem Softwareprodukten STUDIO und CALHYDRA bietet DENDRIT einen Wartungs- und Service-Vertrag „eActivity“ an, der Software-Support, Softwarepflege, Beratung und Einweisung enthält. Diese Leistungen kann der Kunde mittels des Bestellformulars in den folgenden Derivaten „STUDIO IP“, „STUDIO DE“, „STUDIO PRO DE“, „STUDIO BIM DE“, „CALHYDRA DE“ und „CALHYDRA CH“ buchen.
Programmnotwendige Updates und Servicepacks sowie Bug fixes werden während des Lebenszyklus der Softwareprodukte regelmäßig kostenlos zur Verfügung gestellt.
2.2.
Der Vertragsschluss mit DENDRIT kommt entweder durch die Übersendung der Auftragsbestätigung durch DENDRIT an den Kunden/Nutzer der Bildungslizenz über die dort beschriebene Leistung zustande oder durch das Herunterladen der Softwareprodukte auf der DENDRIT-Homepage (siehe 2.3.) und der damit verbundenen Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.3.
Vom Kunden/Nutzer der Bildungslizenz bei DENDRIT lizenzierte Softwareprodukte werden den Kunden/Nutzer der Bildungslizenz von DENDRIT als Download-Link oder per Datenträger zur Verfügung gestellt. Zur Nutzung der Softwareprodukte wird dem Kunden/Nutzer der Bildungslizenz durch DENDRIT zeitnah ein Lizenzschlüssel zur Verfügung gestellt, der den ungehinderten Zugang zum Softwareprodukt gewährt. Der Kunde/ Nutzer der Bildungslizenz erhält auf Wunsch eine Benutzerdokumentation in elektronischer Form in deutscher Sprache.
3.1.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
3.2.
DENDRIT speichert den Vertragstext nicht.
4.1.
Die Softwareprodukte von DENDRIT sind, mit Ausnahme der Lizenzen für Nutzer der Bildungslizenz, kostenpflichtig.
4.2.
Die jeweils anfallende Vergütung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des Bestellformulars des Kunden. Sofern zusätzlich Leistungen durch DENDRIT erbracht werden sollen, die nicht in der Auftragsbestätigung des Bestellformulars vermerkt waren, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt und sind gesondert zu vergüten.
4.3.
Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie ggf. Zölle und sonstige Abgaben. Sofern es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt, wird der Gesamtpreis als Bruttobetrag ausgewiesen.
4.4.
Zahlungen sind bei Erhalt der Lieferung oder Leistung nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, es sei denn die vertraglichen Vereinbarungen sind anders lautend vereinbart. Es gelten die gesetzlichen Regelungen bei Zahlungsverzug.
Sofern eine Vergütung vereinbart wurde, stehen vor vollständiger Bezahlung des Entgelts gemäß 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sämtliche Datenträger sowie die übergebene Benutzerdokumentation unter Eigentumsvorbehalt von DENDRIT.
6.1.
DENDRIT räumt im Rahmen des Vertrags bzgl. des Softwareprodukts, bei Vereinbarung einer Vergütung nach vollständiger Bezahlung, dem Kunden/Nutzer der Bildungslizenz ein zeitlich uneingeschränktes, nicht ausschließliches, weltweites Nutzungsrecht an dem Softwareprodukt ein. Der Kunde/Nutzer der Bildungslizenz ist damit befugt, das Softwareprodukt im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen Anwendung zu verwenden. Sofern eine Anzahl der Arbeitsplatzlizenzen (Concurrent-User-Modell) vereinbart ist, darf die Verwendung nur im Rahmen dieser Anzahl durchgeführt werden.
6.2.
Sofern im Rahmen von Schulungen oder sonstigen Veranstaltungen urheberrechtlich geschützte Materialien zur Verfügung gestellt werden, räumt DENDRIT dem Kunden/Nutzer der Bildungslizenz hieran ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht ausschließliches, weltweites Nutzungsrecht ein. Der Kunde/Nutzer der Bildungslizenz darf die Materialien zu seinen Zwecken speichern und für die Schulung seiner Mitarbeiter vervielfältigen. Eine Weitergabe an Dritte ist dabei nicht gestattet; gleiches gilt für den Verkauf.
6.3.
Jegliche Veränderung, Fehlerkorrektur, Rückübersetzung (Dekompilierung) der Software ist unzulässig, soweit dies nicht zum Zwecke der Herstellung der Interoperabiliät eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software gem. § 69e UrHG erforderlich ist.
6.4.
Der Kunde/Nutzer der Bildungslizenz ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Kunde selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet er DENDRIT zunächst einen Versuch, den Fehler zu beseitigen. Dem Kunden/Nutzer der Bildungslizenz stehen an solchen Bearbeitungen eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu.
6.5.
Eine darüberhinausgehende Nutzung ist nicht gestattet.
6.6.
Die von DENDRIT erstellten und gelieferten Softwareprodukte sind geistiges Eigentum von DENDRIT. Das Entfernen oder das Ändern von Copyright Vermerken oder Schutzrechtsvermerken sowohl innerhalb des Softwareprodukts als auch auf der Dokumentation sind nicht gestattet. Insbesondere ist es dem Kunden/Nutzer der Bildungslizenz auch nicht gestattet das Softwareprodukt von DENDRIT als seins auszugeben oder den Rechtsschein zu erwecken, dass es seins wäre.
6.7.
Der Einsatz jedweder Anlagen, Geräte, Software oder sonstiger Mittel jeder Art zur Umgehung oder Beseitigung des von DENDRIT verwendeten Kopierschutzes ist unzulässig und wird sowohl für DENDRIT als auch für evtl. Partnerunternehmen strafrechtlich verfolgt.
6.8.
Nutzer der Bildungslizenzen dürfen die Software nur und ausschließlich zu Ausbildungszwecken und nicht zu kommerziellen Zwecken nutzen.
7.1.
Falls für den Kauf, Transport oder Gebrauch eine Genehmigung oder Lizenz der Regierung oder einer anderen Behörde erforderlich ist, obliegt es dem Kunden/Nutzer der Bildungslizenz, diese Genehmigung oder Lizenz auf eigene Kosten einzuholen und sie DENDRIT auf Anforderung nachzuweisen. Sämtliche DENDRIT aufgrund dieser Nichteinholung entstehenden Kosten und Auslagen sind vom Kunden/Nutzer der Bildungslizenz zu tragen.
7.2.
Der Kunde/Nutzer der Bildungslizenz hat für die regelmäßige Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
7.3.
Sofern der Kunde/Nutzer der Bildungslizenz das Softwareprodukt STUDIO erworben hat, verpflichtet er sich, an den von DENDRIT kostenlos zur Verfügung gestellten Schulungen für die Verwendung der Software zu besuchen und sich damit das nötige Fachwissen über das Softwareprodukt STUDIO anzueignen.
7.4.
Für jede für die Installation der Software notwendige Peripherie (Hardware, Stromversorgung, Bereithaltung von Bedienpersonal, etc.) ist der Kunde/Nutzer der Bildungslizenz selbst verantwortlich.
7.5.
Der Kunde testet das Softwareprodukt vor dem Einsatz gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration. Dies gilt auch für Software, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält. Auftretende Mängel sind vom Kunden, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, zu melden und in für DENDRIT nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren. Der Kunde wird gebeten diese an den Support von DENDRIT zu richten.
7.6.
Der Kunde gewährt DENDRIT zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu dem Softwareprodukt, nach Wahl des Kunden unmittelbar und/oder mittels Datenfernübertragung. DENDRIT ist berechtigt zu prüfen, ob das Softwareprodukt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags genutzt werden.
7.7.
Sollte der Kunde die Softwareprodukte von DENDRIT weiterveräußern, sichert der Kunde DENDRIT zu, dass er dem Dritten die Allgemeinen Lizenzbedingungen von DENDRIT zur Verfügung stellt und den Dritten insbesondere darauf hinweist, dass er bei der Nutzung des Softwareprodukts STUDIO zur Wahrnehmung der kostenlosen Schulungen von DENDRIT verpflichtet ist (vgl. 7.3. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und eine ordnungsgemäße Bedienung des Softwareprodukts STUDIO nur mit dem erforderlichen Fachwissen möglich ist.
7.8.
Sofern der Kunde sich für die Produkte „STUDIO PRO DE“ oder „STUDIO BIM DE“ entscheidet, wird DENDRIT eine Registrierung des Kunden unter der Bricsys Online Administration durchführen.
8.1.
In einem Gewährleistungsfall kann DENDRIT nach seiner Wahl den Mangel durch Reparatur beseitigen oder das mangelhafte Produkt durch ein Neues ersetzen, sofern es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt. Diese Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die gelieferte Software.
8.2.
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber DENDRIT.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von DENDRIT, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Personenschäden oder Rechtsmängeln i.S. des § 438 Abs. 1 Nr. 1a BGB sowie bei Garantien (§ 444 BGB) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen, ebenso bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.1.
Der Kunde, sofern er Unternehmer ist, übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von DENDRIT in Durchführung dieses Vertrags eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB.
9.2.
Aus sonstigen Pflichtverletzungen von DENDRIT kann der Kunde Rechte nur herleiten, wenn er diese gegenüber DENDRIT schriftlich gerügt und ihm eine Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt.
9.3.
Die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit der Lieferung bzw. Bereitstellung (sowie Benachrichtigung des Kunden hiervon) der Vertragsgegenstände; die gleiche Frist gilt für sonstige Ansprüche, gleich welcher Art, gegenüber DENDRIT.
10.1.
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch DENDRIT, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet DENDRIT stets unbeschränkt
• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung
• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von DENDRIT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
10.2.
Sollte ein Datenverlust durch DENDRIT objektiv und nachweisbar verschuldet sein, haftet DENDRIT nur und ausschließlich für die Schäden, die auch bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wären.
10.3
Die Planung mittels der von DENDRIT gelieferten Softwareprodukte stellt lediglich ein Hilfsinstrument zur Berechnung und Konstruktion von Gewerken dar. Die von DENDRIT gelieferten Softwareprodukte ersetzen nicht das fachmännische Wissen und das Urteil über die Ergebnisse und sind durch unabhängige Prüfung hinsichtlich Auslegung, Sicherheit und Eignung der Ergebnisse zu verifizieren. Sie sind ausschließlich für fachmännische Planer bestimmt. Die Nutzung dieser Softwareprodukte setzt zwingend eine eingehende Schulung zur sicheren und fehlerfreien Handhabung voraus.
DENDRIT haftet nicht für Schäden, die auf Grund von Planungsfehler und/oder durch fehlerhafte Bedienung der Software hervorgerufen werden.
10.4.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
11.1
Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen DENDRIT und dem Kunden, sofern es sich bei diesem um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von DENDRIT.
11.2
Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand Juli 2024